Reul & Keller

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Mustang-Vermietung (Reul | Keller oHG)

Einleitung: Das eingesetzte Fahrzeug ist nach der aktuellen Straßenverkehrszulassungsordnung zugelassen und Vollkaskoversichert. Das Fahrzeug aus dem Jahr 1965 sowie 1967 entspricht somit nicht den heutigen Standards. Die Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet und entsprechen dem technischen Stand und den Sicherheitsstandards aus den 60er-Jahren (schwammige Lenkung, schwache Trommelbremsen, Ölverlust, bei Regen Wassereintritt in den Innenraum, der Tachometer zeigt nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an). Die Mieter*innen erkennen, mit der Inanspruchnahme der Leistung, die Besonderheiten für die Nutzung eines historischen Fahrzeuges an. Die Mieter*innen sind verpflichtet, alle Fahrgäste über diesen Umstand zu informieren.

Grundsätzlich gilt, dass die Mieter*innen/Fahrer*innen ihre komplette Fahrweise den Fahrzeugen anpassen. Den Mieter*innen/Fahrer*innen ist bewusst, dass die Fahrzeuge ausschließlich zum gemütlichen Herumfahren geeignet sind. Schnelles Anfahren und sportliche Fahrweisen führen zu hohem Verschleiß und Schäden. Wir bitten die Mieter*innen/Fahrer*innen daher um entsprechende Rücksichtnahme bei der Fahrweise.

Höhere Gewalt: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zuverlässigkeit der Oldtimer nicht garantiert werden kann. Bei technischen Problemen kann das Fahrzeug nicht eingesetzt werden. Als Fälle der höheren Gewalt gelten insbesondere Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen. Haftungsansprüche, Entschädigungen und Rabatte sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Den Mieter*innen ist bei einer Buchung das Risiko eines Fahrzeugausfalls bewusst und erklärt sich mit den besonderen Umständen einverstanden. Mit der Inanspruchnahme der Leistung von Reul | Keller oHG akzeptieren die Mieter*innen die Geschäftsbedingungen.

Berechtigung zur Fahrzeugführung

Dokumente der Mieter*innen

Fahrzeug Einweisung

Mitnahme von Kindern

Fahrweg und Auslandsfahrten

Umweltzone

Straßenverkehrsordnung

Streckenzähler

Autounfall

Fahrzeugausfall

Cabrio Verdeck

Schäden

Selbstbeteiligung

Welchen Zweck hat die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung ist eine präventive Schutzmaßnahme. Sie dient dazu, den Mieter*innen anzuhalten, verantwortungsvoll mit dem versicherten Fahrzeug umzugehen und sich verantwortungsvoll zu verhalten (z. B. keinen Alkohol -oder Drogenkonsum am Steuer, keine gefährlichen Fahrmanöver oder illegale Autorennen). Wer weiß, dass er im Schadensfall auch selbst unmittelbar finanziell zur Verantwortung gezogen wird, handelt vorsichtiger und umsichtiger.

Kontroll -und Warnleuchten

Höchstgeschwindigkeit

Hochzeitsschmuck

Das Anbringen von Hochzeitsschmuck ist erlaubt, muss aber rückstandslos von den Mieter*innen entfernt werden.

Bremsen

Rauchen im Fahrzeug

Autowäsche

Verschmutzung

Abhol- oder Rückgabezeit

Treibstoff

Tankregelung

Falschbetankung

Wiederbetankungskosten

GPS-Tracker

Haftungsausschluss

Fahrlässigkeit/Vorsatz der Mieter*innen/Zusatzfahrer*innen

Haftung der Mieter*innen

Zahlungsbedingungen

Eine Kaution in Höhe von 500€ ist bei Fahrzeug Übergabe zu hinterlegen.

Reiserücktritt und Stornogebühren

Gutscheine

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